Über die Bruderschaft
Die nunmehr über eintausend Jahre alte Fischereibruderschaft zu Bergheim an der Sieg hat schon in frühester Zeit den Bewohnern des Siegmündungsgebietes zum Broterwerb gedient und eine rege Fischerei entstehen lassen. Die Sigambrer und später die Franken übten sie als Naturalrecht aus.
Heute liegt sie in den Händen der altehrwürdigen Bergheimer Fischereibruderschaft. Als Gründungszeitpunkt können wir Fischerbrüder das Jahr 987 n. Chr. ausmachen, als der Deutsche Kaiser Otto III. das neugegründete Frauenkloster zu Vilich anerkannte, mit Rechten ausstattete und die Fischerei "steuerpflichtig" machte.
Heute liegt sie in den Händen der altehrwürdigen Bergheimer Fischereibruderschaft. Als Gründungszeitpunkt können wir Fischerbrüder das Jahr 987 n. Chr. ausmachen, als der Deutsche Kaiser Otto III. das neugegründete Frauenkloster zu Vilich anerkannte, mit Rechten ausstattete und die Fischerei "steuerpflichtig" machte.
Seit dieser Zeit schlossen sich die Fischer allmählich zu einer festen Gemeinschaft zusammen, die im Laufe der Jahre die festangefügte Ordnung einer organisierten zunftähnlichen Bruderschaft annahm.
Seither gab es mehrere denkwürdige Ereignisse in deren Geschichte. Seit 1555 ist durch die Bergheimer Erkundigung die oben genannte Steuerpflicht schriftlich fixiert. Den Bergheimer Fischern steht der Fangertrag zu zwei Dritteln zu, ein Drittel ist an das Kloster Vilich abzuführen. Es ist das sogenannte "Vilicher Drittel". Ebenfalls im 16. Jahrhundert, nämlich 1593, gibt es erstmals eine genaue - notariell beurkundete - kartographische Erfassung des Fanggebietes der Fischereibruderschaft.
Beides, nämlich die steuerliche Fixierung wie auch die genaue Gebietsabgrenzung, ist für die damalige Zeit etwas Außergewöhnliches. Auch hier kann die Fischereibruderschaft eine gewisse Vorreiterrolle für sich in Anspruch nehmen.
Seither gab es mehrere denkwürdige Ereignisse in deren Geschichte. Seit 1555 ist durch die Bergheimer Erkundigung die oben genannte Steuerpflicht schriftlich fixiert. Den Bergheimer Fischern steht der Fangertrag zu zwei Dritteln zu, ein Drittel ist an das Kloster Vilich abzuführen. Es ist das sogenannte "Vilicher Drittel". Ebenfalls im 16. Jahrhundert, nämlich 1593, gibt es erstmals eine genaue - notariell beurkundete - kartographische Erfassung des Fanggebietes der Fischereibruderschaft.
Beides, nämlich die steuerliche Fixierung wie auch die genaue Gebietsabgrenzung, ist für die damalige Zeit etwas Außergewöhnliches. Auch hier kann die Fischereibruderschaft eine gewisse Vorreiterrolle für sich in Anspruch nehmen.
Heute ist die Fischereibruderschaft alleinige Inhaberin der Fischereirechte. Dies ist innerhalb des Bundesgebietes nahezu einmalig, stehen die Fischereirechte in öffentlichen Gewässern ansonsten stets den Gebietskörperschaften zu. Grundlage bis heute ist, daß sich die Bruderschaft im Jahre 1850 von der Abgabe des bereits erwähnten "dritten Fisches", der seit 1815 dem preußischen Staat zustand, loskaufen konnte.
Seit 1907 ist die Fischereibruderschaft ein rechtsfähiger Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mit Blick darauf, daß es das Bürgerliche Gesetzbuch erst kurz zuvor im damaligen Deutschland gab, ist die Fischereibruderschaft auch hier wieder einer der ersten Zusammenschlüsse gewesen, die gehandelt haben.
Seit 1907 ist die Fischereibruderschaft ein rechtsfähiger Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mit Blick darauf, daß es das Bürgerliche Gesetzbuch erst kurz zuvor im damaligen Deutschland gab, ist die Fischereibruderschaft auch hier wieder einer der ersten Zusammenschlüsse gewesen, die gehandelt haben.
Die Bergheimer Fischereibruderschaft ist das älteste derartige zunftähnliche Gebilde auf deutschem Boden. Sie trägt heute in hohem Maß zur Gewässer- und Landschaftspflege sowie zur Bewirtschaftung im Unterlauf der Sieg und des rechtsrheinischen Gebietes im Raum Bonn bei und ist somit dort ein regionaler Wirtschaftsfaktor.
Fernerhin unterhält sie seit den 1980-er Jahren ein fischer- und heimatkundliches Museum, welches inzwischen eine regionale Bedeutung erlangt hat und im Zuge der Regionale 2010 erneut ausgebaut worden ist. Geehrt wurde die Zunft im Jahr 2005 mit der Antonaios Medaille sowie Mitte 2014 als immaterilles Kulturerbe durch das Land Nordrhein Westfalen.
Fernerhin unterhält sie seit den 1980-er Jahren ein fischer- und heimatkundliches Museum, welches inzwischen eine regionale Bedeutung erlangt hat und im Zuge der Regionale 2010 erneut ausgebaut worden ist. Geehrt wurde die Zunft im Jahr 2005 mit der Antonaios Medaille sowie Mitte 2014 als immaterilles Kulturerbe durch das Land Nordrhein Westfalen.