Angelkarten

Angelkarten für den Abschnitt der Sieg zwischen dem Sportplatz in Meindorf und der Mündung in den Rhein können über die unten aufgeführten Verkaufsstellen erworben werden.


In Verbindung mit dem Erwerb eines Jahresfischereischein bzw. ermäßigten Jahresfischreischein kann zusätzlich die Berechtigung zum Angeln im Sieglarer Mühlengraben für den Abschnitt zwischen dem Auslauf an den Mannstaedt-Werken und dem Absperrbauwerk in Troisdorf-Müllekoven zum Preis von 20,- Euro (Jahresfischereischein) bzw. 10,- Euro (erm. Jahresfischereischein) erworben werden.

Sie müssen kein Mitglied eines Angelvereins oder der Bruderschaft sein und sparen sich somit Aufnahme- und Jahresgebühren!

Preise der Angelkarten

Jahres-Fischereischein

50,00

Die Dauerkarte

Ermässigter Jahres-Fischereischein

25,00

Jugendliche, Behinderte, Rentner

3-Tages-Fischereischein

10,00

Für Urlauber

1-Tages-Fischereischein

5,00

Zum Schnuppern

NEU! Erwerb seit dem 01.01.2026 auch Online über Hejfisch möglich

Verkaufsstellen der Angelkarten

Beschränkungen gemäß Landschaftsplan Nr. 6 „Siegmündung“ des Rhein-Sieg-Kreis sowie dem Landschaftsplan „Siegmündung“ der Stadt Bonn. (Stand 01/2026 alle Angaben ohne Gewähr, Quellen siehe unten!)

Obere Fischereigrenze: 200 Meter hinter dem Wehrs unterhalb des Sportplatzes in Meindorf. (Siehe auch Grenzpfähle beidseitig der Sieg)

Fischereirelevante Verbote und Regelungen:

  • Die Ausübung der Wat-Fischerei ist nur in der Zeit vom 01.05.–20.10. erlaubt.
  • Das Betreten der Siegufer zur Ausübung der Angelfischerei ist bis auf die dargestellten Einschränkungen erlaubt.
  • Das Betreten der mit gekennzeichneten Uferbereiche ist zur Ausübung der Angelfischerei ganzjährig verboten.
  • Uferbereiche, bei denen ein zeitlich befristetes Fischereiverbot gilt, sind mit einem gekennzeichnet.

Erläuterungen zu den Fischerei-Verbotsstrecken

Ganzjährige Fischereiverbotsstrecken auf der rechten Seite der Sieg:

  • Oberhalb der Mündung des Mühlengrabens 500 Meter Siegaufwärts.
  • 100 Meter Oberhalb der Einmündung des Altarm „Oberstes Fahr“ Siegabwärts bis zur Mündung in den Rhein.

Ganzjährige oder zeitlich befristete Fischereiverbotsstrecken auf der linken Seite der Sieg:

  • Im Bereich unterhalb des Marienhofes Siegabwärts bis zur Brücke der L269 ganzjährig. (Ausnahme: Unterhalb der Mündung des Siegaltarm „die Gyssel“ bis 100 Meter oberhalb der Brücke gilt ein zeitlich befristetes Fischereiverbot vom 01.10. bis 31.5.)
  • 100 Meter oberhalb der Brücke, gegenüber der Einmündung des Mühlengrabens besteht ein ganzjähriges Fischereiverbot.

 Im Bereich des Kemper Werth:

  • Zeitlich befristete Fischereiverbotsstrecke vom 01.10. bis 31.5. ab Höhe Rheinkilometer 658,2 bis Rheinkilometer 658,7.
  • Ganzjähriges Fischereiverbot ab einer Höhe Rheinkilometer 658,7 bis zur Mündung in den Rhein bei Rheinkilometer 659,2

Quellen:

Landschaftsplan "Siegmündung" Stadt Bonn

Landschaftsplan 6 Rhein-Sieg-Kreis

Eine Übersicht über weitere Verkaufsstellen sowie die Preise für die Fischereierlaubnisscheine für den Rhein finden Sie auf der Homepage der Rheinfischerei-Genossenschaft.